Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von HAPA Technik

Hinweis:
Im Folgenden wird von „der Kunde“ gesprochen. Gemeint sind damit alle natürlichen und juristischen Personen, die einen Vertrag mit HAPA Technik schließen.

Die AGB von HAPA Technik (Inhaber: Paul Hansen) werden mit der Annahme eines Angebots, der Entgegennahme einer Dienstleistung oder Ware anerkannt.

Verträge kommen zustande und Aufträge gelten als erteilt, wenn Aufträge durch HAPA Technik bestätigt werden, mit der Leistung begonnen wird oder Lieferungen angenommen werden.

Angebote haben, sofern nicht anders auf dem Angebot aufgeführt, eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen ab Angebotsdatum.

HAPA Technik behält sich vor bestehende Aufträge, in besonderen Fällen, begründet mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die bis zum Zeitpunkt der Auftragskündigung für HAPA Technik im Rahmen des Aufrags entstandenen Kosten sind vom Kunden zu übernehmen.

Liefer- und Leistungszusagen stehen unter dem Vorbehalt, da diese von Drittfirmen abhängen können.

Verzögerungen und Absagen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen etc., berechtigt HAPA Technik die vereinbarte Lieferung/Leistung zeitlich zu verschieben oder abzusagen. HAPA Technik haftet nicht für entgangene Gewinne, sonstigen Schaden, Vermögensschaden etc.

Für Produkte, die nicht von HAPA Technik bestellt bzw. gekauft worden sind, wird weder Verantwortung noch Hafung übernommen, selbst wenn diese durch HAPA Technik empfohlen wurden.

HAPA Technik liefert unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Er gilt bis alle Forderungen erfüllt sind.

Bei Anlieferung von Equipment an Veranstaltungsorte wird eine Kiometerpauschale berechnet. Diese errechnet sich aus der Distanz von unserem Lager in Kirchentellinsfurt zum Veranstaltungsort und den benötigten Fahrzeugen.

Da sich unser Equipment-Bestand stetig erweitert bzw. ändert, wird sich vorbehalten dass die bei der Veranstaltung tatsächlich benutzten Geräte von denen im Angebot genannten abweichen können, sofern sie die gleiche Funktion zu einer gleichen oder besseren Qualität erfüllen. Der Preis bleibt dabei der selbe. Bei einem Produktwechsel unsererseits engtstehen i.d.R. für den Kunden keine Mehrkosten. Lässt sich eine Preiserhöhung nicht vermeiden, so wird dies dem Kunden mittgeteilt. Dieser erhält dann die Möglichkeit, seine Buchung anzupassen oder die Änderung zu akzeptieren.

Wird vor Ort mehr Equipment benötigt als auf dem Angebot stehend, wird das additiv verbaute Equipment dem Kunden ebenfalls berechnet.

Geliehenes Equipment ist in einem sauberen und ordentlichen Zustand zurückzugeben. Hierzu zählt auch das Aufwickeln von Leitungen.
Es wird sich vorbehalten eine Kaution, für das durch Kunden bei HAPA Technik geliehene Equipment, so lange einzubehalten, bis selbiges Equipment in dem Zustand zurück gegeben wird, wie es zum Leihbeginn war. Wird Equipment durch den Kunden beschädigt oder verschmutzt wird sich zudem vorbehalten Anteile der Kaution in höhe des entstandenen Schadens einzubehalten. Die durch den Schaden für HAPA Technik entstehende Kosten, können nachträglich durch HAPA Technik eingefordert werden. Ist eine Kaution in Geldwert hinterlegt wird der Schadenwert mit dieser verrechnet. Die notwendige Reinigung, Reperatur oder Sortierung wird dem Kunden nach Stundensatz in Rechnung gestellt.

HAPA Technik ist nicht für fehlerhafte Bedienung technischer Geräte und dessen Zubehör haftbar.

Es wird hiermit drauf hin gewiesen, dass wenn bei Veranstaltung außerhalb des privaten Rahmens Musik abgespielt, dies durch den Veranstalter bei der GEMA anzumelden ist.

Bei Websiteerstellung und -betreuung ist der Kunde für den gesamten Inhalt verantwortlich. Hierzu zählen auch Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und DSGVO. Die erstellen Impressen und Datenschutzerklärungen bassieren auf Standardtexten und die DSGVO auf Standardeinstellungen. Dessen Rechtssicherheiten können nur durch Fachanwälte gewährleitset werden. Möchte der Kunde eine Prüfung auf Rechtssicherheit, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen.

HAPA Technik ist von Ansprüchen aus Schutzrechtsverletzungen etc. die der Kunde zu vertreten hat freizustellen. Unwirksame und/oder fehlende Bestimmungen gelten als ersetzt beziehungsweise als eingefügt, durch solche Bestimmungen, die dem Sinn und Zweck der AGB am nächsten kommen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tübingen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.